Auch Diabetiker sind verkehrstüchtig

Auch Diabetiker sind verkehrstüchtig haben es von Haus aus schon nicht leicht, dazu kommt dann auch noch das Thema mit dem Fahren. Bisher glaubte man, dass insulinpflichtige Patienten zum Beispiel nicht mehr als Lkw- oder Busfahrer arbeiten können, auch ein hoher Langzeitzucker würde zu diesem Resultat führen. Die Wahrheit sieht aber zum Glück anders aus, zu diesem Erkenntnis kommt die Leitlinie „ und Straßenverkehr“. Sie hat eine Bewertung durchgeführt, die auf wissenschaftlich fundierten Grundlagen beruht. Dieser Schritt ist wichtiger als man denken mag, denn es gibt jetzt zum Beispiel für Ärzte, Diabetesberater oder auch für Verkehrsmediziner klare Handlungsempfehlungen. Natürlich gilt diese Nachricht nicht ausschließlich für alle Betroffenen, in Ausnahmefällen kann es tatsächlich zu einem Verkehrsverbot kommen.

Die Unfallgefahr ist nur leicht erhöht

Nimmt man alle Untersuchungen zusammen, dann ist bei Diabetikern nur eine unwesentlich höhere Unfallhäufigkeit festzustellen. Grundsätzlich haben also auch diese keine Einschränkung und können am Straßenverkehr teilnehmen. In manchen Fällen kann aber trotzdem ein Fahrverbot ausgesprochen werden, beispielsweise wenn es öfters zu schweren Unterzuckerungen kommt. Auch eine unbehandelte Schlaf-Apnoe kann ausschlagend dafür sein. Dank den neuesten Erkenntnissen ist es nun möglich eine professionelle Einschätzung zu geben, dies erhöht die allgemeine Verkehrssicherheit.

Hilfreiche

Die Leitlinie stellt nicht nur die oben beschriebenen Ergebnisse, sondern auch praktische Tipps zur Verfügung. Dadurch kann man unter anderem das Risiko einer Unterzuckerung reduzieren oder sich die Fahrtauglichkeit wiedererlangen (nach einer Umstellung der Medikamente). Zu den Ratschlägen gehören unter anderem Wahrnehmungsschulungen oder die Empfehlung, dass man vor Fahrantritt seinen Blutzucker messen sollte. Wichtig ist auch ein Vorrat an Traubenzucker im Fahrzeug, um im Ernstfall schnell reagieren zu können.

Unterm Strich bietet die 188 Seiten lange Leitlinie nicht nur eine zusätzliche Rechtssicherheit (die gab es vorher nicht), sondern sie hilft auch Ärzten und Patienten über die richtige Vorgehensweise zu entscheiden. Außerdem können Betroffene einfacher vorgehen, wenn es um einen eventuellen Verlust der Fahrerlaubnis oder wenn es um ein fehlerhaftes Gutachten geht.

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